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Stationäre Hilfen zur Erziehung

Gemeinsames Aufwachsen in einer förderlichen Umgebung

Stationäre Hilfen in der Jugendhilfe sind Angebote für Kinder und Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in ihrem Elternhaus leben können. Sie finden dort rund um die Uhr eine liebevolle Umgebung und individuelle, verlässliche und qualifizierte Förderung. Der SOS-Kinderdorf-Verein unterhält bundesweit zahlreiche stationäre Angebote, vor allem in den 35 SOS-Kinderdörfern mit ihren 88 Kinderdorffamilien und rund 447 Betreuten. Andere stationäre Unterbringungsmöglichkeiten bei SOS-Kinderdorf sind Wohngruppen oder Erziehungsstellen. Aktuell werden 2.110 Kinder und Jugendliche in den Kinderdorffamilien und anderen Vollzeitwohnmöglichkeiten betreut.

All diese Angebote zeichnen sich durch eine verlässliche, reflektierte Beziehungsarbeit aus. Den Kindern und Jugendlichen soll die Möglichkeit zur Beheimatung gegeben werden und sie sollen in einer miterziehenden Gemeinschaft aufwachsen. Dabei verfolgt der SOS-Kinderdorf e.V. einen ressourcenorientierten, ganzheitlichen Ansatz und unterstützt damit die gesunde und förderliche Entwicklung benachteiligter Kinder und Jugendlicher in Deutschland.

Qualifizierte Hilfe rund um die Uhr

Mitarbeiter/-innen der stationären Angebote sind Fachkräfte aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie und Sozialpädagogik und haben in der Regel spezifische Zusatzausbildungen. Sie stellen eine verbindliche fachliche Anbindung und Begleitung für die betreuten Kinder und Jugendlichen dar, um diverse Probleme zu besprechen, zu reflektieren und auch zu kontrollieren. Es bestehen ständige Anwesenheit bzw. Bereitschaftsdienste der Fachkräfte, zudem sind die Kinder und Jugendlichen mitunter in deren Lebenswelt eingebunden, nehmen an Familienfeiern teil, lernen Freunde und Bekannte kennen. Somit werden Lebenserfahrungen im Modelllernen gesammelt, die in den meisten üblichen Heimgruppen nicht gemacht werden können.

Für jedes Kind das passende Angebot

Es gibt viele verschiedene Arten der Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Hilfebedarf. Die Wohnformen unterscheiden sich insbesondere in der Betreuungsdichte und -intensität. Die Bandbreite reicht vom Laienangebot, also der Unterbringung in Pflegefamilien, bis hin zur dichtesten Form der familiären Fremdunterbringung, nämlich der in Kinderdorffamilien. Die spezifischen Merkmale, Gemeinsamkeiten und Unterschiede dieser Angebotsformen sind im Fachthemen-Beitrag zu familienähnlichen Gemeinschaften zusammengefasst.

SOS-Kinderdorffamilien

Das Leben in einer SOS-Kinderdorffamilie unterscheidet sich auf den ersten Blick kaum von dem in anderen Familien: Jeweils vier bis sechs Mädchen und Jungen unterschiedlichen Alters wohnen zusammen mit einer SOS-Kinderdorfmutter oder einem SOS-Kinderdorfvater in einem Haus oder einer Wohnung. Die Kinderdorfmutter ist rund um die Uhr für die Kinder da. Sie führt ihren Haushalt eigenständig. Sie erhält hierbei - ebenso wie im Bereich der Erziehungsarbeit - Unterstützung von einem Fachkräfteteam. Die Kinder, die in einer Kinderdorffamilie untergebracht werden, sind bei der Aufnahme im Durchschnitt sechs Jahre alt, sie können aber auch bereits als Säuglinge in eine Familie kommen. Ein primäres Ziel bei der Aufnahme ist es, Geschwister nicht zu trennen, sondern gemeinsam aufwachsen zu lassen, sofern keine pädagogischen Gründe dagegen sprechen.

SOS-Kinderdörfer im städtischen Raum

Während die meisten SOS-Kinderdörfer im ländlichen Raum beheimatet sind, hat sich in den letzten Jahren das Angebot auf Einrichtungen in Großstädten ausgeweitet. Mit dem SOS-Kinderdorf in Berlin-Moabit ist das erste deutsche städtische SOS-Kinderdorf entstanden, das inmitten eines sozialen Brennpunkts zahlreiche pädagogische Angebote von SOS-Kinderdorf unter einem Dach vereint.

Rechtsgrundlage für die Angebotsform SOS-Kinderdorffamilie

Das Angebot der SOS-Kinderdorffamilien ist ein Leistungsangebot im Rahmen der öffentlichen Erziehung auf Grundlage des § 27 in Verbindung mit den §§ 34, 35a und 41 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im SGB VIII. Für das stationäre Angebot SOS-Kinderdorffamilie wird eine Leistungs-, Qualitäts-, und Entgeltvereinbarung nach §§ 78a ff SGB VIII getroffen.

SOS-Wohngruppen

Im Rahmen seiner stationären Angebote unterhält der SOS-Kinderdorf-Verein zahlreiche Jugendwohngruppen mit z.T. ganz unterschiedlichen konzeptionellen Ausrichtungen. Dieses Hilfeangebot richtet sich an Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr zuhause wohnen können. Jungen und Mädchen leben gemeinsam oder geschlechterspezifisch in Wohngemeinschaften, die vorwiegend in SOS-Jugendhilfen integriert sind. Sie werden je nach Bedarf rund um die Uhr oder tagsüber und in den frühen Abendstunden von ausgebildeten Mitarbeiter/-innen betreut. Das Ziel der Angebotsform „SOS-Kinder- und Jugendhilfen“ ist es, die Jugendlichen so weit zu unterstützen, dass sie ein möglichst selbstständiges Leben führen können. Das Leben in der Gemeinschaft einer Wohngruppe bietet ihnen einen sicheren Ort, also einen Schutz- und Lebensraum, in dem sie Unterstützung für ihre psychische und soziale Entwicklung finden.

Die stationären Angebote der Wohngruppen stellen eine Intervention im Rahmen der öffentlichen Erziehung dar und sind im SGB VIII rechtlich geregelt. Grundlage für die Unterbringung ist der § 27 in Verbindung mit den §§ 34, 35a und 41 SGB VIII. Im Sinne des § 35a werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die eine seelische Behinderung erlitten haben oder von einer solchen bedroht sind.

SOS-Erziehungsstellen

Die SOS-Erziehungsstelle/Professionelle Pflegefamilie ist eine besondere Form der Familienpflege. Sie ist nach § 27 i.V.m. § 33 / § 34 SGB VIII eine erzieherische Hilfe der Kinder- und Jugendhilfe. Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche, die aufgrund psychischer und sozialer Belastungen und Verhaltensauffälligkeiten einen kleinen, familialen Rahmen mit einer kontinuierlichen Bezugsperson benötigen. Bis zu zwei Kinder bzw. Jugendliche werden in einer Familie aufgenommen, in der die betreuende Hauptbezugsperson eine pädagogische Ausbildung hat. Der Kinderdorfverein übernimmt u.a. die Beratung der Familien und bietet ein ergänzendes Unterstützungssystem an.