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Kinderschutz
Kinderschutz und Unrechtshandlungen

Kinderschutz und Umgang mit Unrechtshandlungen bei SOS-Kinderdorf

Seit der Gründung von SOS-Kinderdorf im Jahr 1955 ist es Ziel des Vereins, Kindern und Jugendlichen in Deutschland und weltweit ein liebevolles und sicheres Zuhause zu bieten. Der Schutz der jungen Menschen, die in Kinderdorffamilien oder anderen Angeboten leben, eine Kindertageseinrichtung besuchen oder eine Ausbildung machen, ist unser höchstes Ziel und seit Beginn Kern unserer Arbeit.

Eigene Erfahrung und Realität haben leider gezeigt, dass wir nicht vor pädagogischem Unrecht und Grenzüberschreitungen gefeit sind. SOS-Kinderdorf muss seine Handlungsfähigkeiten und Kompetenzen zum Wohle der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen ständig auf den Prüfstand stellen.

Im Jahr 2010 wurde die Interne Anlauf- und Monitoringstelle für kindeswohlgefährdende Grenzüberschreitungen (IAMst) eingerichtet. Junge Menschen sowie ehemalige Betreute können sich an die Meldestelle wenden, wenn sie Unrecht erlitten haben. Zusätzlich wurde der extern begleitete Fachbeirat Kinderschutz ins Leben gerufen. SOS-Kinderdorf hat bereits 2012 ein Grundsatzpapier Kinderschutz verabschiedet sowie Verfahrenswege bei Grenzüberschreitungen.

Wir prüfen und überarbeiten unsere pädagogische Qualität kontinuierlich.

2021 haben den Aktionsplan Kinderschutz ins Leben gerufen, der bis 2025 umgesetzt wird.

Diese Maßnahmen zum verbesserten Kinderschutz wurden seit 2010 umgesetzt

SOS-Kinderdorf reagierte auf die Ergebnisse der selbst in Auftrag gegebenen Erhebung bereits 2010 mit einer umfassenden Weiterentwicklung seiner pädagogischen Konzepte durch die pädagogische Fachabteilung sowie Vertreter*innen aus der Praxis. Im Fokus standen dabei verschiedene Aspekte des Kinderschutzes.

Die Ergebnisse mündeten in verschiedene Standards:

  • Etablierung der Interne Anlauf- und Meldestelle (IAMst)  
  • Überarbeitung und Implementierung der SOS-Leitlinie „Verbindliche Verfahrenswege bei Grenzüberschreitung“  
  • Überarbeitung und Etablierung und des Rahmenkonzept Kinderdorffamilie mit grundlegenden Aussagen zu Werten, Haltung, Selbstverständnis etc.
  • Erarbeitung und Umsetzung der SOS-Leitlinie Beschwerde- und Anregungsmanagement zur Wahrung der Kinderrechte
  • Erstellung der sog. „SEXperten-Box“ – eine Sammlung von Materialien und Handreichungen zur Bearbeitung des Themas einer gesunden sexuellen Entwicklung für die pädagogische Praxis

Im Sinne des Handlungsprinzips der Beteiligung wurden sog. Beteiligungs-Mentoren in den Einrichtungen etabliert und die Wahl von Vertrauenspersonen, Kinderparlamenten etc. in den Einrichtungen befördert.

Zudem wurde und wird das Thema Kinderrechte und Kinderschutz in zahlreichen internen Veranstaltungen mit Mitarbeitenden bearbeitet. Ferner sind diese Inhalte auch in den sos-internen Fortbildungen immer wieder Thema bis hin zum expliziten Webinar „Kinderschutz“, welches alle Mitarbeiter*innen verpflichtend absolvieren müssen.

Es wurde außerdem ein Passus in die Allg. Arbeitsbedingungen von SOS aufgenommen, die den Arbeitsverträgen aller Mitarbeitenden zugrunde liegen.